Prädikat

für eine empfohlene Zuchtstätte

der LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg

Für Mitglieder des VRZ e.V. , und deren Mitgliedsvereine

Für Mitglieder der LG VRZ-DHS-Ost

Züchter anderer Vereine möchten sich die Erlaubnis ihres Vereines einholen


Jeder Züchter solllte sich bewusst sein, dass er ein hohes Maß an seine Zucht anlegen sollte.
Eine schlecht geführte Zucht schadet dem Ansehen der LG VRZ-DHS-Ost  Berlin/Brandenburg.
Wir die  LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg stellen deshalb hohe Anforderungen an unsere Züchter.

Es sollte nur eine ordnungsgemäße/vorgeschriebene Rassehundezucht

betrieben werden. Dabei muss beachtet werden, daß man nur mit den besten und absolut gesunden Hunden züchtet.
Für die LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg und seine Mitglieder und Züchter ist der Hund ein Lebewesen. Deshalb müssen die folgenden Grundsätze für jeden Züchter eine Selbstverständlichkeit sein.


1.) die artgerechte Haltung     lt. Tierschutzverordnung
2.) Ernährung und Pflege        lt. Tierschutzverordnung
3.) kein Zufügen von Schmerzen   lt. Tierschutzverordnung


Das Prädikat ist über die Geschäftsstelle der LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg zu beantragen.
Der Züchter muss bei Antragstellung folgende Voraussetzungen erfüllen:


mindestens einjährige Erfahrung in der Hundezucht
mindestens 2 gezogene Würfe

 

Die LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg bestimmt nach Absprache mit dem Hauptzuchtwart oder der Geschäftsstelle einen Beauftragten der LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg zur Überprüfung der Zuchtstätte. Dieser Beauftragte darf mit diesem Züchter weder verwandt noch verschwägert sein. Der Beauftragte erhält die eingereichten Unterlagen und vereinbart mit dem Antragsteller einen Zeitraum in welchem er die Überprüfung unangemeldet durchführen
kann.
Der Züchter hat das Recht, diesen Beauftragten wegen Befangenheit oder alten Streitigkeiten abzulehnen, muss aber dann den 2.

Beauftragten akzeptieren. Für die Begutachtung gibt es ein vorgesehenes Zuchtstätten Protokoll. Nur dieses darf verwendet werden.
Der Beauftragte weist den Züchter auf eventuelle Missstände hin und wird ihm gegebenenfalls Hilfestellung für eine Verbesserung geben.

Der Beauftragte füllt das Protokoll aus und bewertet die Punkte von 1 – 6. Der Beauftragte reicht nach Begehung der Zuchtstätte das von Ihm ausgefüllte Protokoll und die verlangten Nachweise bei der LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg ein.

Die LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg entscheidet nach Absprache mit dem Hauptzuchtwart endgültig über die Anzahl der Punkte.

 

Durchschnittsnote 1 (sehr gut) 5 Punkte

Durchschnittsnote 2 (gut) 4 Punkte

Durchschnittsnote 3 (befriedigend) 3 Punkte

Durchschnittsnote 4 (genügend) 2 Punkte

Durchschnittsnote 5 (ungenügend) 1 Punkt

 

Sollte der Züchter das Prädikat nicht erhalten, weil die Zuchtstätte den Anforderungen nicht genügte, ist eine erneute Prüfung nach 3 Monaten möglich.

Nach erfolgreicher Zwingerbesichtigung erhält der Züchter eine entsprechende Urkunde. Die Urkunde berechtigt den Züchter, den Zusatz "Prädikatszüchter, von der LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg empfohlene Zuchtstätte vom xxxxxxx" zu führen.

 

Gültigkeit der Zuchtstätten Überprüfung:

Die Empfehlung, die Vergabe der Punkte gilt nur für den besichtigten Wohnort, an dem die Überprüfung stattgefunden hat.

Bei Umzug, Haushaltsauflösung o. ä. muss eine erneute Zwingerkontrolle beantragt werden.

 

Das Prädikat gilt für die Dauer von 2 Kalenderjahren. Danach muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden.

 

Sollte der Züchter nachweisbar die Vorteile der dann ungültigen Empfehlung weiterhin nutzen, ist eine Konventionalstrafe in Höhe von € 500,00 an die LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg zu zahlen.

 

Gebühren:

Der Züchter, bzw.. der Antragsteller für die Zuchtstätten Überprüfung hat folgende Kosten zu tragen:

 

Bearbeitungsgebühr der LG VRZ-DHS-Ost: € 20,00

 

Zuchtstätten Überprüfung durch den Beauftragten: € 30,00

 

Reisekosten des Beauftragten: € 0,40 je km

 

Hotel/Unterkunftskosten falls weite Anreise: laut Beleg

(sollte die Reise nicht im Kfz unternommen werden, sind die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel zu tragen)

 

Die Gebühren sind direkt an den Beauftragten zu zahlen! Dieser leitet es sofort an die LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg weiter.

 

Veröffentlichung der Zuchtstättenüberprüfungen:

Die Ergebnisse der Zwingerkontrollen werden

einmalig auf der Vereins- HP des VRZ-DHS Ost LG Berlin/Brandenburg veröffentlicht.

Anmeldung

Anmeldungen entweder über folgendes Formular an die Geschäftsstelle:

 

Anmeldeformular

 

oder telefonisch 030 4224938

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